KI-Kennzeichnung
Die Information darüber, dass Inhalte mithilfe von KI erzeugt oder verändert wurden.
Warum das für euch zählt
Ob und wie KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden, betrifft Vertrauen, Recht und Reputation zugleich. Eine einheitliche, dokumentierte Praxis schützt euer Team vor Einzelfallentscheidungen unter Zeitdruck.
Einordnung
Ob und wie eine Kennzeichnung erforderlich ist, hängt vom Inhalt, vom Einsatzkontext und von den jeweils anwendbaren Regeln ab.
Vor der Veröffentlichung prüft die Redaktion die Anforderungen für ein synthetisches Personenbild.
Typische Fehler
- Alles oder nichts: Weder pauschales Kennzeichnen noch völliges Weglassen ist sinnvoll. Es braucht klare Kriterien je Inhaltstyp.
- Keine Dokumentation: Wer nicht festhält, wie ein Inhalt entstanden ist, kann später nicht nachweisen, warum gekennzeichnet wurde oder nicht.
- Rechtliche Entwicklung nicht verfolgen: Die Anforderungen entwickeln sich weiter, insbesondere durch den AI Act der EU. Die Praxis sollte rechtlich geprüft und regelmäßig aktualisiert werden.
Häufige Fragen
Muss ich KI-generierte Texte kennzeichnen?
Das hängt von Inhalt, Einsatzzweck und Grad der KI-Beteiligung ab. Der AI Act der EU sieht Transparenzpflichten für bestimmte Fälle vor, etwa für Deepfakes und für KI-generierte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren und nicht redaktionell geprüft wurden. Für eure konkrete Praxis empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung.
Reicht es, wenn ein Mensch den KI-Text überarbeitet?
Menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung spielen für die Kennzeichnung eine wichtige Rolle. Legt intern fest, ab wann ein Text als redaktionell verantwortet gilt, und dokumentiert diese Prüfung.
Wie sieht eine gute Kennzeichnung aus?
Kurz, verständlich und an einheitlicher Stelle, etwa als Hinweis am Ende des Beitrags oder in der Bildunterschrift. Wichtiger als die genaue Formulierung ist, dass sie konsistent angewendet wird.
